Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen des Vaters gegenüber der Mutter mussten die beiden Kinder miterleben. Dies ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung, so das OLG Frankfurt. Der Mutter stehe das alleinige Sorgerecht zu.

Reicht die Freiwilligkeit beim Wehrdienst nicht aus, seien „sehr bald


