Betrüger brachten eine Frau dazu, das pushTAN-Verfahren beim Online-Banking durchzuführen. Infolgedessen buchten sie fast 8.000 Euro ab. Diesen Betrag muss die Bank ihr nicht ersetzen, so das OLG Braunschweig.

Gegen Strafverteidiger Ingo Bott läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von


