BVerfG stärkt die Tarifautonomie: Coca-Cola darf Nachtschicht- und Nachtarbeit unterschiedlich vergüten

Im Coca-Cola-Tarifvertrag sind Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit unterschiedlich geregelt und werden entsprechend nicht gleich vergütet. Dass das kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist, hat nun das BVerfG entschieden.

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