OLG Braunschweig bestätigt grobe Sorgfaltspflichtverletzung: Frau gibt TAN am Telefon an Betrüger weiter

Betrüger brachten eine Frau dazu, das pushTAN-Verfahren beim Online-Banking durchzuführen. Infolgedessen buchten sie fast 8.000 Euro ab. Diesen Betrag muss die Bank ihr nicht ersetzen, so das OLG Braunschweig. 

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