Betrüger brachten eine Frau dazu, das pushTAN-Verfahren beim Online-Banking durchzuführen. Infolgedessen buchten sie fast 8.000 Euro ab. Diesen Betrag muss die Bank ihr nicht ersetzen, so das OLG Braunschweig.

Eine Frau ist unbemerkt schwanger, als ihr gekündigt wird. Als