OLG bejaht Anfechtung beim Hauskauf: „Statik für Leib und Leben von wesentlichem Interesse“

Stahlträgerkonstruktion statt tragender Mauer: Weil die Voreigentümer die Käufer nicht über eine so eingriffsintensive Baumaßnahme informiert hatten, können die Käufer anfechten. Das hätte man ihnen nämlich ungefragt sagen müssen, so das OLG.

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