Stahlträgerkonstruktion statt tragender Mauer: Weil die Voreigentümer die Käufer nicht über eine so eingriffsintensive Baumaßnahme informiert hatten, können die Käufer anfechten. Das hätte man ihnen nämlich ungefragt sagen müssen, so das OLG.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat zugestimmt: Das