Stahlträgerkonstruktion statt tragender Mauer: Weil die Voreigentümer die Käufer nicht über eine so eingriffsintensive Baumaßnahme informiert hatten, können die Käufer anfechten. Das hätte man ihnen nämlich ungefragt sagen müssen, so das OLG.
<p>Ein Drittel der Verbraucher:innen (33 Prozent) hat negative Erfahrungen mit


