Oberlandesgericht zur Besorgnis der Befangenheit: Landgericht hätte Termin verlegen müssen, als Vater der Anwältin starb

Der Vater einer Anwältin stirbt, sie beantragt daher Verlegung eines Gerichtstermins. Das LG Frankfurt lehnt zweimal ab und stellt sogar Bedingungen. Für das OLG geht das zu weit: Mit strenger Verfahrensführung habe das nichts mehr zu tun.

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