Der Vater einer Anwältin stirbt, sie beantragt daher Verlegung eines Gerichtstermins. Das LG Frankfurt lehnt zweimal ab und stellt sogar Bedingungen. Für das OLG geht das zu weit: Mit strenger Verfahrensführung habe das nichts mehr zu tun.

Arzttermine sind begehrt und knapp, die Suche kann Patienten verzweifeln


