Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft: BGH äußert sich detailliert zu Nord-Stream-Anschlag – und schreibt ihn Ukraine zu

Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Und: Auch im Krieg mit Russland bleibt der Anschlag strafbar.

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