Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Und: Auch im Krieg mit Russland bleibt der Anschlag strafbar.

Bund investiert über 1 Mrd. Euro in Landwirtschaft und ländliche


