Kein Computerbetrug durch Pay-TV-Cardsharing: BGH verneint Vermögensschaden beim Bezahlsender Sky

Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

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