Geografische Angaben für Agrarerzeugnisse sollen besser geschützt und ihre Eintragung erleichtert werden. Für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird erstmals ein EU-weiter Schutz ermöglicht. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorgelegt haben. Geografische Angaben betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.

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