Mann haut Kollegin auf den Po und hält sie fest: Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung auf Betriebsfeier wirksam

Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin auf den Po haut und sie gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, so das ArbG Siegburg – und zwar auch dann, wenn es auf einer Betriebsfeier passiert.

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