Ein unerfüllter Kinderwunsch betrifft viele Paare. Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kosten für drei erfolglose Kinderwunschbehandlungen – drei pro Behandlungsmethode, meint nun das LSG.

Banken und Sparkassen haben jahrelang teils unrechtmäßige Gebühren erhoben. Nach


