Ein unerfüllter Kinderwunsch betrifft viele Paare. Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kosten für drei erfolglose Kinderwunschbehandlungen – drei pro Behandlungsmethode, meint nun das LSG.

<p>vzbv-Statement von Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, zum Koalitionsvertrag