LSG Berlin-Brandenburg stellt auf Behandlungsmethode ab: Krankenkasse muss mehr als drei Kinderwunschbehandlungen zahlen

Ein unerfüllter Kinderwunsch betrifft viele Paare. Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kosten für drei erfolglose Kinderwunschbehandlungen – drei pro Behandlungsmethode, meint nun das LSG.

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