Ein Sturz auf dem Golfplatz und der Versuch, den Betreiber in Haftung zu nehmen, landeten vor Gericht. Doch das LG München I entschied: Auf dem großen Grün kann man Gras erwarten – und Gras kann eben auch mal feucht sein.

Brüssel knöpft sich mal wieder US-Techfirmen vor und verhängt Strafen