LG München I zur Verkehrssicherungspflicht: Auf dem Golfplatz ist mit feuchtem Gras zu rechnen

Ein Sturz auf dem Golfplatz und der Versuch, den Betreiber in Haftung zu nehmen, landeten vor Gericht. Doch das LG München I entschied: Auf dem großen Grün kann man Gras erwarten – und Gras kann eben auch mal feucht sein.

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