Ein Pferd greift ein anderes an. Haftungsrechtlich ein klarer Fall? Die Haftpflichtversicherung will die 11.000 Euro zur Behandlungskosten nur zur Hälfte tragen, wegen einer beidseitigen Mitschuld. Das LG Lübeck überzeugt das jedoch nicht.

Die FDP-Fraktionen in NRW und Bremen wollten per Eilantrag verhindern,


