LG Lübeck bejaht Ersatzzustellung: Vollstreckungsbescheid über 121.000 Euro auf Truhe abgelegt

Seit 30 Jahren legt der Postbote den Bewohnern eines Bauernhauses seine Briefe auf die alte Truhe im Hausflur. In so einem Fall kann man davon ausgehen, dass der Empfänger eine Sendung erhalten hat, auch wenn er keinen Briefkasten vorhält.

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