Die Lufthansa darf ihren Kunden keine „klimaneutralen“ oder „nachhaltigen“ Flüge verkaufen, nur weil sie Zusatzzahlungen für Klimaschutzprojekte anbietet. Das hat das LG Köln auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hin entschieden.

Werden Kinder in einer Wochengruppe untergebracht, muss dies zu ihrem