Die Lufthansa darf ihren Kunden keine „klimaneutralen“ oder „nachhaltigen“ Flüge verkaufen, nur weil sie Zusatzzahlungen für Klimaschutzprojekte anbietet. Das hat das LG Köln auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hin entschieden.

Internationale Direktverbindungen, mehr Sprinterzüge, höhere Flexpreise und weitere Einschränkungen: Diese