BVerwG zum Reisekostenrecht: „Geringe Entfernung“ beträgt höchstens zwei Kilometer

Beamte können bei Dienstreisen oft ein Tagegeld erhalten. Nicht aber bei geringer Entfernung – also bis zu zwei Kilometer nach Straßenentfernung, klärte nun das BVerwG. Die Luftlinie sei irrelevant.

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