Ein Mann, der Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf Facebook als „Drecksack“ bezeichnete, muss diesem Schmerzensgeld zahlen und Abmahnkosten erstatten. Das Persönlichkeitsrecht sei für Politiker besonders essenziell, so das LG Koblenz.

Rufbereit zu Hause sitzen: Wann gilt dabei der Schutz der


