LSG Berlin-Brandenburg zur Rufbereitschaft: Sturz im Treppenhaus ist kein Arbeitsunfall

Rufbereit zu Hause sitzen: Wann gilt dabei der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden: Erst dann, wenn man die Haustür hinter sich gelassen hat. Das sei ein strenger Maßstab, aber notwendig.

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