Rufbereit zu Hause sitzen: Wann gilt dabei der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden: Erst dann, wenn man die Haustür hinter sich gelassen hat. Das sei ein strenger Maßstab, aber notwendig.

Eine defekte Heizung, verschimmelte Wände oder ein einsturzgefährdeter Balkon: In


