Der Countdown lief ab, der Rabatt nicht. Fitness First warb mit einer angeblich befristeten Sommeraktion, verlängerte sie jedoch einfach. Das LG Frankfurt erklärte die Rabattwerbung für irreführend und rügte zudem geschönte Preisangaben.

Ein Völkerrechtler klagt erfolgreich gegen die Grenzkontrolle in einem Zug.


