Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Erfolg gegen Apple eingefahren: Das LG Frankfurt am Main untersagte dem US-Konzern, seine Smartwatch in Deutschland als CO2-neutral zu bewerben. Dies sei irreführend. In einem anderen Punkt siegte Apple.

Die DSGVO bietet keine Rechtsgrundlage für einen Unterlassungsanspruch, wenn der


