Kann man Verkehrssündern, die keine Fahrerlaubnis fürs Auto haben, stattdessen verbieten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrrad oder E-Scooter zu fahren? Nein, hat das OVG NRW entschieden. Dafür gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage.

Hänge-WC, Handtuchheizkörper und kleine Balkone sind auch in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig.

