Leitsatzentscheidung des BGH: Wer auf Glatteis ausrutscht, kann leichter Schadensersatz geltend machen

Wer auf einem vereisten Gehweg stürzt, hat nun bessere Karten, Schadensersatz geltend zu machen. Die Anforderungen daran, wann eine allgemeine Glätte anzunehmen ist, bei der gestreut werden muss, dürften nicht überspannt werden, so der BGH.

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