Weil sich eine Schöffin während der Hauptverhandlung offenbar private Notizen machte, stellte der Angeklagte einen Befangenheitsantrag. Zu Recht, wie nun das LG Dortmund entschied.

Die nächsten zwei Jahre soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen. Das

Weil sich eine Schöffin während der Hauptverhandlung offenbar private Notizen machte, stellte der Angeklagte einen Befangenheitsantrag. Zu Recht, wie nun das LG Dortmund entschied.

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