Weil sich eine Schöffin während der Hauptverhandlung offenbar private Notizen machte, stellte der Angeklagte einen Befangenheitsantrag. Zu Recht, wie nun das LG Dortmund entschied.
<p>Eigenmächtige Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht:

