Landgericht Dortmund bejaht Besorgnis der Befangenheit: Schöffen sollten besser keine Einkaufslisten schreiben

Weil sich eine Schöffin während der Hauptverhandlung offenbar private Notizen machte, stellte der Angeklagte einen Befangenheitsantrag. Zu Recht, wie nun das LG Dortmund entschied.

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