Weil ihn die rechtsextremen „Freien Sachsen“ 2022 namentlich in einem Protestaufruf erwähnten, zog der Linken-Politiker Sören Pellmann vor Gericht. Doch der Bundesgerichtshof entschied nun: Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
<p>Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten beim Arztbesuch.


