Keine Auslieferung von anerkannten Flüchtlingen: Deutschland darf Geflüchteten nicht an die Türkei ausliefern

Der EuGH entschied darüber, wann Deutschland einen Geflüchteten an die Türkei ausliefern darf. Dabei gilt: Der Flüchtlingsstatus ist zunächst bindend und die Mitgliedstaaten müssen miteinander kooperieren.

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