Keine Anklage nach Messerattacke: Staatsanwaltschaft beantragt Sicherungsverfahren für Aschaffenburg-Verdächtigen

Nach der Messerattacke in Aschaffenburg ist die Staatsanwaltschaft von der Schuldunfähigkeit des Verdächtigen überzeugt. Das kann zu einer zeitlich unbegrenzten Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Abteilung führen.

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