<p>Am Donnerstag hat der EU-Ministerrat die erste Lesung zur Reform der Verordnung über europäischen Fluggastrechte abgeschlossen. Die Position der Mitgliedstaaten sieht eine Absenkung des europäischen Verbraucherschutzniveaus vor. Reisenden steht aktuell bei Flugverspätungen eine Entschädigung ab drei Stunden Verspätung zu. Künftig soll der Entschädigungsanspruch nach Willen des Rats jedoch erst ab vier Stunden bestehen.</p>

Wie viel Aufwand muss eine Behörde betreiben, um zu ermitteln,