Julian Reichelt bezeichnete eine Transfrau als „Transe“. Das OLG Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass dies nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Reichelt kann dagegen allerdings noch Verfassungsbeschwerde erheben.

Bürgerrechtler und Juristen schlagen Alarm: Im Zuge einer radikalisierten Migrationspolitik