»Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener«: So hat der Babynahrungshersteller Hipp für seine Kindermilch geworben. Die Aussage ist falsch. Verbraucherschützer waren jetzt mit einer Klage erfolgreich.
Eine neuartige Laserbehandlung muss nicht von der Krankenkasse übernommen werden,