“Männerbrüste” können Betroffene sowohl ästhetisch als auch physisch durchaus stören. Behandlungskosten müssen allerdings regelmäßig nicht von der Krankenkasse übernommen werden, entschied das LSG Hessen.

Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte – das