Wenn Sie ab der Geburt regelmäßig überschaubare Beträge an der Börse investieren, können Sie zur Volljährigkeit ein kleines Vermögen verschenken. Einsteigen können Sie natürlich auch später – zum Beispiel zu Weihnachten.

Wie weit reichen die Hinweispflichten für Reisebüros? Das LG Köln