Patrick Hewer

informiert

Gebührenüberhebung

Wenn ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand unter Täuschung höhere als die gesetzliche Gebühren erhebt (lex specialis § 352 StGB). Zu trennen ist dies vom simplen Tatbestand einer Verletzung von § 138 StGB.

Weitere Betrugsdelikte

Einmietbetrug

Der Einmietbetrug ist das Nutzen eines Raumes, mit der initialen

Zessionsbetrug

Als Zessionsbetrug (siehe auch: Zession) gilt die Übereignung „fauler Forderungen“