Als die Polizei bei einer Verkehrskontrolle ihre Bodycams aktiviert, zeichnet auch die Autofahrerin das Geschehen mit ihrem Handy auf. Prompt folgt die Beschlagnahme. Ob das rechtens war, wagt das Bundesverfassungsgericht zu bezweifeln.

Zum Jahresbeginn wurden endlich wieder mehr Wohnungen genehmigt. Erste Ökonomen


