Deutschland hat die Whistleblower-Richtlinie viel zu spät umgesetzt. Das hat der EuGH nun sanktioniert. Dass der Vermittlungsausschuss angerufen werden musste, spielte unionsrechtlich keine Rolle. Auch andere Länder müssen zahlen.

Laut LG München I durfte das Pressetelefon der „Letzten Generation“


