Beim Wolf scheiden sich die Geister: Die einen halten die Jagd auf das Raubtier für nötig, die anderen verweisen auf den sehr hohen Schutz nach der Habitatrichtlinie. Nun hat der EuGH einen Fall aus Österreich entschieden.

Die Anwaltsbeiordnung „zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts


