Laut österreichischer Rechtsanwaltsordnung ist ein Teil der Anwaltsausbildung zwingend im Inland zu absolvieren. Das ist nicht unionsrechtskonform, so der EuGH. Eine Juristin, die in Deutschland im österreichischen Recht arbeitet, siegte nun.

<p>Die Sorgen der Verbraucher:innen gehören auf die Agenda der beginnenden


