Laut österreichischer Rechtsanwaltsordnung ist ein Teil der Anwaltsausbildung zwingend im Inland zu absolvieren. Das ist nicht unionsrechtskonform, so der EuGH. Eine Juristin, die in Deutschland im österreichischen Recht arbeitet, siegte nun.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei Männer aus dem Kreis


