Italiens „Albanien-Modell“ gab Anlass für den EuGH, die Anforderungen an sichere Herkunftsstaaten festzulegen. Dabei ist er durchaus streng: Sicherheit für manche Personengruppen reiche nicht aus. Mit der GEAS-Reform ändert sich das.

Dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz demnächst ausscheiden will,