EuGH stellt klar: Ein Gin ohne Alkohol ist kein Gin

Was faktisch kein Gin ist, darf auch nicht „Gin“ heißen – auch dann nicht, wenn der Zusatz „alkoholfrei“ draufsteht, findet der EuGH. Ein deutscher Wettbewerbsverein hatte geklagt, nun ist klar: Der Name bleibt Spirituosen vorbehalten.

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