Wochenlang lebten zwei Asylbewerber unter prekären Bedingungen in Irland. Der EuGH stellt klar: Wer in einer Notlage keine Unterkunft oder finanzielle Mittel bereitstellt, verstößt gegen EU-Recht. Auch eine Überlastung ändere daran nichts.

Auf Stromkunden kommt ein neuer Aufschlag zu: Die Bundesregierung arbeitet