Wochenlang lebten zwei Asylbewerber unter prekären Bedingungen in Irland. Der EuGH stellt klar: Wer in einer Notlage keine Unterkunft oder finanzielle Mittel bereitstellt, verstößt gegen EU-Recht. Auch eine Überlastung ändere daran nichts.

Energie, Wasser, fruchtbare Böden und viel Arbeit: All diese Ressourcen


