EuGH lässt Überforderung nicht gelten: Staaten müssen Grundbedürfnisse von Asylbewerbern decken

Wochenlang lebten zwei Asylbewerber unter prekären Bedingungen in Irland. Der EuGH stellt klar: Wer in einer Notlage keine Unterkunft oder finanzielle Mittel bereitstellt, verstößt gegen EU-Recht. Auch eine Überlastung ändere daran nichts.

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