Das Erschleichen von Leistungen (in der Schweiz: Erschleichen einer Leistung) ist eine Straftat, durch die sich der Täter die Leistung der infrastrukturellen Einrichtungen erschleicht, indem er kein Entgelt entrichtet. Der Tatbestand dient bei bestimmten Eigentums- und Vermögensdelikten als Auffangtatbestand, wenn z. B. beim Betrug die Täuschungshandlung fehlt.
Enkeltrick
Als Enkeltrick oder Neffentrick wird ein betrügerisches Vorgehen verstanden, bei