Für Nichtzulassungsbeschwerden gelten strenge Voraussetzungen. Der BFH setzte die Anforderungen in einem Fall zum EStG jedoch zu hoch an, entschied das BVerfG. Eine Privatperson kann nicht vorhersehen, wie das BVerfG entscheidet.

Hoheits- und Funktionsträger anderer Staaten genießen Immunität, das heißt sie