Weg mit Briefumschlägen und dem Faxgerät. Ab August ist es möglich, Dokumente auch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim BVerfG einzureichen. Nur Bürger dürfen noch die altbekannten Übermittlungsmethoden nutzen.
In einem fast 300 Seiten langen Bericht wirft Amnesty International