Der Betrüger täuscht hierbei die Absicht vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Zessionsbetrug
Als Zessionsbetrug (siehe auch: Zession) gilt die Übereignung „fauler Forderungen“
Als Zessionsbetrug (siehe auch: Zession) gilt die Übereignung „fauler Forderungen“
Auswanderungsbetrug (im deutschen Strafrecht von 1872 bis 1998 in §
Täuschung über die Eigenschaft als Kreditgeber oder Käufer.