Patrick Hewer

informiert

Eingehungsbetrug

Der Betrüger täuscht hierbei die Absicht vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Weitere Betrugsdelikte

Zessionsbetrug

Als Zessionsbetrug (siehe auch: Zession) gilt die Übereignung „fauler Forderungen“