Die Auslieferung von T. machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das BVerfG hatte die Überstellung einstweilig untersagt – doch da war T. schon in Ungarn. In seinem Beschluss äußert das BVerfG „erhebliche Bedenken“, was den Rechtsschutz angeht.
Wer sich Wohneigentum kauft, findet im Nachhinein nicht selten größere