„Dumme Schlampe“-Urteil des OLG Zweibrücken: Facebook-Nutzer hat Ex-Kanzlerin Merkel beleidigt

Braucht es eine Mindestanzahl an Followern, damit Beleidigungen gegen Politiker auf Sozialen Medien strafbar sind? Nein, meint das OLG Zweibrücken. Es komme lediglich auf den Inhalt der Äußerung an. 

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