Braucht es eine Mindestanzahl an Followern, damit Beleidigungen gegen Politiker auf Sozialen Medien strafbar sind? Nein, meint das OLG Zweibrücken. Es komme lediglich auf den Inhalt der Äußerung an.

Im Münchner Wirecard-Prozess wird es rätselhaft: Das Unternehmen veröffentlichte Quartalsberichte