Vor allem Instagram ist voll von Beauty-Vergleichen: vorher hässlich, nachher hübsch. Doch das Werben mit solchen Bildern für medizinisch nicht notwendige Eingriffe mittels Hyaluron-Spritze ist und bleibt verboten, so der BGH.

<p>Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat heute ihre Eckpunkte zur Pflegereform


