Vor allem Instagram ist voll von Beauty-Vergleichen: vorher hässlich, nachher hübsch. Doch das Werben mit solchen Bildern für medizinisch nicht notwendige Eingriffe mittels Hyaluron-Spritze ist und bleibt verboten, so der BGH.

Die beste Note lautet nur »ausreichend«: Die Verbraucherzeitschrift »Öko-Test« hat


