Viele Winzerinnen und Winzer haben Natriumhydrogencarbonat, Hauptbestandteil von Backpulver, gegen die Pilzkrankheit „Echter Mehltau“ genutzt. Es ist günstig und für die Umwelt unbedenklich. Doch derzeit ist Natriumhydrogencarbonat in einem Pflanzenschutzmittel genehmigt. Damit kann es nach aktuellen EU-Recht nicht mehr als einfacher Grundstoff verwendet werden. Winzerinnen und Winzer müssen auf das teurere kommerzielle Pflanzenschutzmittel ausweichen. Der Grund: Laut EU-Recht kann ein Stoff nicht gleichzeitig als Grundstoff genehmigt sein, wenn er auch in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist.

Ein nur aus Automaten bestehender Kiosk in Bonn darf vorläufig


