Ein Polizeikommissar in Ausbildung hat es trotz eines Schlaganfalls geschafft, alle Prüfungen erfolgreich abzulegen. Das Land wollte ihn trotzdem nicht als Beamten einstellen. Das BVerwG hat nun entschieden, dass es das doch tun muss.

Rufbereit zu Hause sitzen: Wann gilt dabei der Schutz der

