Darf ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender die Wahlergebnisse kleinerer Parteien unter „Andere“ zusammenfassen? Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu entschieden und dabei Chancengleichheit und Rundfunkfreiheit gegeneinander abgewogen.
<p>Der Bundesregierung bleibt noch ein Jahr, um ihre Vorhaben umzusetzen.