Die Prüfungsbehörde war überzeugt, dass eine Juristin die Prüfungslösungen für das zweite Staatsexamen von einem Richter gekauft hatte. Doch beweisen konnte sie das nicht. Damit behält die Frau ihr Prädikatsexamen.

<p>Nicht korrekte Daten zur Bonität können dazu führen, dass Verbraucher:innen


